Friedhöfe sind Sache der Gemeinden
Im Aargau stellen die Gemeinden die Friedhöfe bereit und erlassen ein Friedhofreglement. Anspruch auf Bestattung besteht in der Wohnsitzgemeinde; zuständig ist das Bestattungsamt der Gemeinde.
Kremation oder Erdbestattung im ganzen Kanton Aargau: Sie erteilen den Auftrag online, bestimmen den Tag der Überführung und kennen den Festpreis von Anfang an.
Im Aargau stellen die Gemeinden die Friedhöfe bereit und erlassen ein Friedhofreglement. Anspruch auf Bestattung besteht in der Wohnsitzgemeinde; zuständig ist das Bestattungsamt der Gemeinde.
Das Krematorium Aarau liegt im Friedhof Rosengarten und wird von der Stadt Aarau betrieben. Das Krematorium Baden steht im Friedhof Liebenfels; Träger ist ein Verband mehrerer Gemeinden der Region.
Ein Todesfall ist innert zwei Tagen dem Regionalen Zivilstandsamt oder der Gemeindekanzlei zu melden; Spitäler und Heime melden selbst. Die Bestattung darf frühestens 48 Stunden nach dem Tod erfolgen.
Die kantonale Bestattungsverordnung lässt Urnenbeisetzungen ausserhalb von Friedhöfen zu, insbesondere in Wäldern, Gewässern oder auf Privatgrundstücken, sofern sie auf schickliche Weise erfolgen.
Im Kanton Aargau gibt es keine kantonsweit einheitliche Kostenregel: Die Gemeinden legen Leistungen und Gebühren in ihrem Friedhofreglement fest. Welche Grundleistungen eine Gemeinde für ihre Einwohnerinnen und Einwohner trägt, steht in diesem Reglement.
Für Verstorbene ohne Wohnsitz in der Gemeinde können Gebühren erhoben werden. Massgebend ist immer das Reglement der letzten Wohnsitzgemeinde; Auskunft gibt deren Bestattungsamt.
Angaben ohne Gewähr, Stand September 2026. Massgebend sind die Reglemente und Auskünfte der zuständigen Gemeinde.
Wir führen Bestattungen in allen Gemeinden des Kantons aus, unter anderem in:
Sie wählen das Paket, erfassen die Angaben und bestimmen den Tag der Überführung. Die Auftragsbestätigung mit Festpreis sehen Sie sofort.