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Bestattung im Kanton Basel-Stadt

Bestattung im Kanton Basel-Stadt online in Auftrag geben

Kremation oder Erdbestattung im ganzen Kanton Basel-Stadt: Sie erteilen den Auftrag online, bestimmen den Tag der Überführung und kennen den Festpreis von Anfang an.

Friedhöfe, Krematorium und Behörden im Kanton Basel-Stadt

Fünf Friedhöfe im Kanton

Die Abteilung Friedhöfe Basel der Stadtgärtnerei nennt fünf Friedhöfe: Friedhof am Hörnli, Wolfgottesacker, Friedhof Riehen, Friedhof Bettingen und den Israelitischen Friedhof, der der Israelitischen Gemeinde Basel gehört.

Krematorium beim Friedhof am Hörnli

Die Friedhöfe Basel betreiben ein eigenes Krematorium beim Friedhof am Hörnli. Eine Einäscherung kann frühestens 48 Stunden nach dem Tod erfolgen.

Meldung beim Bestattungsbüro innert zwei Tagen

Jeder Todesfall muss innert zwei Tagen beim Bestattungsbüro an der Hörnliallee 70 in Riehen gemeldet werden. Mitzubringen ist die ärztliche Todesbescheinigung.

20 Jahre Grabruhe, freie Wahl des Bestatters

Die gesetzliche Ruhezeit beträgt 20 Jahre. Das unentgeltliche Reihengrab wird von der Friedhofverwaltung zugewiesen. Die Wahl eines privaten Bestattungsunternehmens ist frei.

Unentgeltliche Bestattung für Einwohner von Basel-Stadt

Wer beim Tod im Kanton Basel-Stadt wohnhaft war, hat nach dem kantonalen Bestattungsgesetz Anspruch auf eine unentgeltliche Erd- oder Feuerbestattung. Dazu gehören laut Wegleitung der Stadtgärtnerei der einfache Sarg mit Einsargung und Transport, die Aufbahrung, die Trauerfeier in der Kapelle bis 45 Minuten mit Orgelspiel, die Einäscherung oder Erdbestattung sowie ein Reihengrab.

Kostenpflichtig sind unter anderem längere Trauerfeiern, ein selbst gewählter Sarg oder eine eigene Urne, Blumenschmuck, Familiengräber, Grabmäler sowie Leistungen privater Bestattungsunternehmen. Für Riehen und Bettingen gelten teilweise besondere Regeln.

Angaben ohne Gewähr, Stand September 2026. Massgebend sind die Reglemente und Auskünfte der zuständigen Gemeinde.

Das übernehmen wir
  • Überführung am Tag Ihrer Wahl
  • Sarg, Einsargung und Überführung
  • Kremation oder Erdbestattung nach Ihrem Wunsch
  • Alle Behördengänge und Formalitäten
  • Festpreis: Die Rechnung entspricht der Auftragsbestätigung

Im ganzen Kanton Basel-Stadt für Sie da

Wir führen Bestattungen in allen Gemeinden des Kantons aus, unter anderem in:

  • Basel
  • Riehen
  • Bettingen

Todesfall im Kanton Basel-Stadt? Erteilen Sie den Auftrag online.

Sie wählen das Paket, erfassen die Angaben und bestimmen den Tag der Überführung. Die Auftragsbestätigung mit Festpreis sehen Sie sofort.

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