Kostenübernahme hängt vom Reglement der Wohngemeinde ab
Im Kanton Basel-Landschaft regeln die Einwohnergemeinden Leistungen und Gebühren in eigenen Bestattungs- und Friedhofreglementen. Allschwil stellt laut Merkblatt Urnen-Reihengräber, Sarg-Reihengräber, Kindergräber und Gemeinschaftsgräber unentgeltlich zur Verfügung; die Kremationskosten werden dort weiterverrechnet.
Nicht unentgeltlich sind in Allschwil unter anderem Familien- und Doppelgräber, die Abdankungskapelle und der Aufbahrungsraum. In anderen Gemeinden, auch im Hauptort Liestal, gelten eigene Reglemente und Tarife.
Angaben ohne Gewähr, Stand September 2026. Massgebend sind die Reglemente und Auskünfte der zuständigen Gemeinde.