Kanton Solothurn: Kosten richten sich nach dem Gemeindereglement
Im Kanton Solothurn legt jede Einwohnergemeinde in ihrem Bestattungs- und Friedhofreglement fest, welche Leistungen sie übernimmt und welche Gebühren sie erhebt. Welche Leistungen unentgeltlich sind, bestimmt das Reglement der Gemeinde im Rahmen des kantonalen Sozialgesetzes.
Als Beispiel stellt die Gemeinde Zuchwil verstorbenen Einwohnern unter anderem die Benützung der Aufbahrungshalle, den Grabplatz sowie bei Erdbestattungen das Öffnen und Schliessen des Grabes unentgeltlich zur Verfügung. Was darüber hinausgeht, wird nach dem Gebührentarif der jeweiligen Gemeinde verrechnet.
Angaben ohne Gewähr, Stand September 2026. Massgebend sind die Reglemente und Auskünfte der zuständigen Gemeinde.