Thurgau: Bestattung in der Wohnsitzgemeinde unentgeltlich
Nach dem Thurgauer Gesundheitsgesetz sind in der Wohnsitzgemeinde beide Arten der Bestattung unentgeltlich. In Frauenfeld umfasst dies laut städtischer Bestattungsverordnung unter anderem Standardsarg und Einsargung, Überführung innerhalb des Stadtgebiets, Aufbahrung, Einäscherung und den Grabplatz während der Ruhezeit.
Bei einer Bestattung in einer anderen Gemeinde übernimmt die Wohnsitzgemeinde nur jene Kosten, die auf dem eigenen Friedhof entstanden wären. Der genaue Leistungsumfang und die Gebühren für Zusatzleistungen richten sich nach dem Reglement der jeweiligen Gemeinde.
Angaben ohne Gewähr, Stand September 2026. Massgebend sind die Reglemente und Auskünfte der zuständigen Gemeinde.