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Bestattung im Kanton Thurgau

Bestattung im Kanton Thurgau online in Auftrag geben

Kremation oder Erdbestattung im ganzen Kanton Thurgau: Sie erteilen den Auftrag online, bestimmen den Tag der Überführung und kennen den Festpreis von Anfang an.

Friedhöfe, Krematorium und Behörden im Kanton Thurgau

Politische Gemeinden organisieren die Bestattung

Im Thurgau sorgen die Politischen Gemeinden für das Friedhof- und Bestattungswesen. Bestattet wird in der Regel auf einem Friedhof der Wohnsitzgemeinde. Frauenfeld führt die Friedhöfe Oberkirch und Kurzdorf; zuständig ist das Bestattungsamt.

Kremation ausserhalb des Kantons

Im Kanton Thurgau ist kein Krematorium in Betrieb. Die Stadt Frauenfeld lässt Einäscherungen laut ihrer Bestattungsverordnung in Winterthur durchführen.

Meldung innert zwei Tagen ans Zivilstandsamt

Ein Todesfall muss innert zwei Tagen dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet werden. Der Kanton führt zwei Zivilstandsämter: Thurgau Ost in Amriswil und Thurgau West in Frauenfeld.

Feuerbestattung als gesetzlicher Regelfall

Nach dem Thurgauer Gesundheitsgesetz erfolgt eine Feuerbestattung, sofern der Wille der verstorbenen Person nicht entgegensteht oder die Angehörigen keine Erdbestattung verlangen. Die Asche kann den Angehörigen auf Verlangen überlassen werden.

Thurgau: Bestattung in der Wohnsitzgemeinde unentgeltlich

Nach dem Thurgauer Gesundheitsgesetz sind in der Wohnsitzgemeinde beide Arten der Bestattung unentgeltlich. In Frauenfeld umfasst dies laut städtischer Bestattungsverordnung unter anderem Standardsarg und Einsargung, Überführung innerhalb des Stadtgebiets, Aufbahrung, Einäscherung und den Grabplatz während der Ruhezeit.

Bei einer Bestattung in einer anderen Gemeinde übernimmt die Wohnsitzgemeinde nur jene Kosten, die auf dem eigenen Friedhof entstanden wären. Der genaue Leistungsumfang und die Gebühren für Zusatzleistungen richten sich nach dem Reglement der jeweiligen Gemeinde.

Angaben ohne Gewähr, Stand September 2026. Massgebend sind die Reglemente und Auskünfte der zuständigen Gemeinde.

Das übernehmen wir
  • Überführung am Tag Ihrer Wahl zum zugewiesenen kantonalen Krematorium oder zum Friedhof des Wohnortes
  • Sarg und Einsargung
  • Kremation oder Erdbestattung nach Ihrem Wunsch
  • Kremationsgebühr: je nach Gemeinde übernommen, sonst separat ausgewiesen
  • Alle Behördengänge und Formalitäten
  • Festpreis: Die Rechnung entspricht der Auftragsbestätigung

Im ganzen Kanton Thurgau für Sie da

Wir führen Bestattungen in allen Gemeinden des Kantons aus, unter anderem in:

  • Frauenfeld
  • Kreuzlingen
  • Arbon
  • Amriswil
  • Weinfelden
  • Romanshorn
  • Aadorf
  • Sirnach

Todesfall im Kanton Thurgau? Erteilen Sie den Auftrag online.

Sie wählen das Paket, erfassen die Angaben und bestimmen den Tag der Überführung. Die Auftragsbestätigung mit Festpreis sehen Sie sofort.

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